SINGER - Lizenz

Für Anwender des SINGER stehen die kostenlose A - Lizenz und die kostenpflichtige B - Lizenz zur Auswahl.

 

A - Lizenz:  Diese wird auf Antrag von Rehaeinrichtungen/Institutionen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Damit ist die Erhebung des SINGER als Papierversion möglich. Die elektronische Datenverarbeitung des SINGER z.B. für statistische Auswertungen, zur Generierung von Rehaberichten etc. sind ebenso wie die Implementierung in ein Klinikinformationssystem bzw. in klinikinterne Software mit der kostenfreien Lizenz nicht gestattet. Die Lizenz gilt für jeweils eine Einrichtung/ Einzelanwender an einem Ort.

 

Damit behalten auch alle bisher erteilten kostenfreien Lizenzen weiterhin ihre volle Gültigkeit. Für Kliniken, welche in Deutschland an QS-Reha teilnehmen und für die Nutzung für AR-Anträge gilt die A - Lizenz ebenso ohne gesonderten Antrag als erteilt.

 

Den Antrag auf A - Lizenz senden Sie bitte an: 

info@singer-assessment.de 

 

 

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SINGER-A Lizenzantrag
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B - Lizenz: Neben den Rechten der A-Lizenz ist die elektronische Datenverarbeitung des SINGER und die Implementierung in ein Klinikinformationssystem sowie die Integration in einrichtungsinterne Software gestattet. Die Lizenz gilt für eine Einrichtung/Einzelanwender an einem Standort pro Kalenderjahr.  Der Jahresbeitrag beträgt 140,- Euro.

 

Den Antrag auf B-Lizenz senden Sie bitte an:

 

info@singer-assessment.de

 

 

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SINGER-B-Lizenzantrag
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