Im DRG Abrechnungswesen findet die ICD-10-GM Anwendung, wobei die U 50- und U 51- Codes die Einstufung nach BI / EBI bzw. FIM verlangen.
Auch die Zuordnung zu den Rehaphasen B, C und D wird teilweise orientierend mit dem BI und FRB bzw. FIM vorgenommen.
Die gleiche Funktionalität wird auch mit dem SINGER erreicht. Damit sind die Voraussetzungen zur Übernahme des SINGER in die ICD-10-GM gegeben und die Anwender sind
nicht mehr gezwungen, zur Anwendung der deutschen Version der ICD-10, Lizenzgebühren für die Nutzung des FIM in die USA zu entrichten bzw. den EBI in einer nicht evaluierten Form
anzuwenden.